Gesetzliche Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge regelt das Gesetz, wer allein oder mit welcher Quote als Erbe des Nachlasses eines Verstorbenen berufen ist. Die gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) errichtet hat.

Gibt es eine solche letztwillige Verfügung, so ist diese stets vorrangig und alleine maßgeblich.

Die gesetzliche Erbfolge spielt auch für die Höhe des Pflichtteils eine Rolle, denn bei der gesetzlichen Erbfolge wird ermittelt wer mit welchem Anteil gesetzlicher Erbe geworden wäre. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.