Wer festhalten will, welche seiner Daten gelöscht und welche vererbt werden sollen kann dies in einem Testament regeln. Darin lässt sich festlegen, ob Online-Konten gelöscht oder der Familie bestimmte Daten nicht zugänglich gemacht werden sollen. Der Nutzer kann eine Person seines Vertrauens auch beauftragen, sich um die Umsetzung der im Testament festgelegten Wünsche zu kümmern. Alternativ dazu können Sie in einer so genannten Vorsorgevollmacht eine Person benennen, die im Krankheits- oder Todesfall Ihre Nutzungsverträge kündigen oder Ihre Daten löschen darf.