In den Fällen von Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Krankheit, Rente, Unfall oder Arbeitslosigkeit stehen Ihnen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat zu, die Sie sich oftmals erst erstreiten müssen. Im Dickicht von insgesamt zwölf Sozialgesetzbüchern und der Bürokratie unterstütze ich Sie gerne zu Ihrem Recht zu kommen.

Im Sozialversicherungsrecht berate und vertrete ich überwiegend in den folgend dargestellten Bereichen.

Leistungsübersicht:

  • gesetzliche Krankenversicherung (Ruhen des Krankengeldanspruches oder Beendigung der Mitgliedschaft nach verspäteter Einreichung der AU-Bescheinigung, Ablehnung Kostenübernahme für Heilbehandlung, Ablehnung Kur oder medizinischer Reha, Beitragsrückforderungen oder zu hohe Beitragseinstufung, Ablehnung von Hilfsmitteln)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (Ablehnung des begehrten Pflegegrades, Ablehnung Verschlimmerungsantrags, Herabstufung)
  • Rentenversicherung (Ablehnung Erwerbsminderungsrente, Ablehnung Reha oder Umschulung, Ablehnung beruflicher oder medizinischer Reha, Rückforderung von Rentenbeiträgen, Statusfeststellungsverfahren)
  • gesetzliche Unfallversicherung (Ablehnung Kfz-Hilfe behindertengerechter Umbau, Ablehnung Wohnungshilfe behindertengerechte Umbauten)
  • Schwerbehindertenrecht (Ablehnung Antrag auf Schwerbehinderung, Ablehnung Verschlimmerungsantrag, Herabstufung – Feststellung, dass Betroffener nicht länger als schwerbehindert gilt, Ablehnung von Merkzeichen)

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Das Behindertentestament – kurz zusammengefasst

Viele Eltern behinderter Kinder haben die berechtigte Sorge, dass ihr mühsam erspartes Vermögen im Erbfall rasch von der Sozialhilfe aufgezehrt wird, sodass ihr behindertes Kind aus dem Erbe nicht lange Vorteile ziehen kann. Pflege- und Pflegeheimkosten sind beträchtlich und können schnell dazu führen, dass ein Erbe aufgebraucht wird. Für die optimale Versorgung behinderter Menschen sowie […]

Kosten der Bestattung – wer muss bezahlen?

Mit dem Tod endet das irdische Leben eines Menschen. Die anschließende Beerdigung wirft jedoch rechtliche Fragen auf, da sie mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Es gilt generell, dass der nächste Angehörige unabhängig von der Frage des Erbes bestattungspflichtig ist, d.h. sich um die Bestattung zu kümmern und die Kosten hierfür zu tragen hat. Die […]

In eigener Sache: Lehrauftrag an der EH Ludwigsburg

Seit diesem Wintersemester bin ich an der EH Ludwigsburg als Lehrbeauftragter tätig. Dieses Semester habe ich einen Kurs in Sozialverwaltungsrecht und einen Kurs Sozialverwaltungsrecht auf Englisch für Studenten aus dem double degree. Es ist eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit.