In den Fällen von Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Krankheit, Rente, Unfall oder Arbeitslosigkeit stehen Ihnen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat zu, die Sie sich oftmals erst erstreiten müssen. Im Dickicht von insgesamt zwölf Sozialgesetzbüchern und der Bürokratie unterstütze ich Sie gerne zu Ihrem Recht zu kommen.

Im Sozialversicherungsrecht berate und vertrete ich überwiegend in den folgend dargestellten Bereichen.

Leistungsübersicht:

  • gesetzliche Krankenversicherung (Ruhen des Krankengeldanspruches oder Beendigung der Mitgliedschaft nach verspäteter Einreichung der AU-Bescheinigung, Ablehnung Kostenübernahme für Heilbehandlung, Ablehnung Kur oder medizinischer Reha, Beitragsrückforderungen oder zu hohe Beitragseinstufung, Ablehnung von Hilfsmitteln)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (Ablehnung des begehrten Pflegegrades, Ablehnung Verschlimmerungsantrags, Herabstufung)
  • Rentenversicherung (Ablehnung Erwerbsminderungsrente, Ablehnung Reha oder Umschulung, Ablehnung beruflicher oder medizinischer Reha, Rückforderung von Rentenbeiträgen, Statusfeststellungsverfahren)
  • gesetzliche Unfallversicherung (Ablehnung Kfz-Hilfe behindertengerechter Umbau, Ablehnung Wohnungshilfe behindertengerechte Umbauten)
  • Schwerbehindertenrecht (Ablehnung Antrag auf Schwerbehinderung, Ablehnung Verschlimmerungsantrag, Herabstufung – Feststellung, dass Betroffener nicht länger als schwerbehindert gilt, Ablehnung von Merkzeichen)

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Neues Urteil des Bundessozialgerichts zur Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit in der sozialen und privaten Pflegeversicherung

Das Bundessozialgericht hat in einem neuen Urteil klargestellt, dass private und soziale Pflegeversicherung übereinstimmenden Grundsätzen folgen. Bisher waren die von Ärzten oder Pflegekräften des Dienstleisters „MedicProof“ der privaten Krankenversicherung eingeholten Gutachten auch für Sozialgerichte verbindlich, solange sie nicht „offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen“. Klagte ein Pflegebedürftiger gegen seine private Krankenversicherung konnte bislang der […]

Leistungen aus der Pflegeversicherung

Seit 1995 gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit abdecken soll. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und ist in SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) gesetzlich geregelt. Auf entsprechenden Antrag bei der Pflegeversicherung ist die Pflegeversicherung verpflichtet innerhalb von fünf Wochen über den Antrag schriftlich zu entscheiden. Vorher […]