Ihre Situation

Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie durch Alter, Unfall oder Krankheit Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können und auf Hilfe anderer angewiesen sind.

Es stellen sich dann Fragen wie:

  • wer soll Sie in diesem Fall wie vertreten?
  • wer kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen?
  • wer ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen?
  • welche Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?

Wenn Sie diese Fragen nicht beantwortet und geregelt haben, dürfen nicht einmal Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten, sondern es wird Ihnen ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht zugewiesen.

Die Lösung

Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen durch eine Vorsorgevollmacht. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie bestimmen, ob und wie lange Sie an „Schläuchen hängen“ und wie Sie behandelt werden wollen.

Warum einen Vorsorgeanwalt beauftragen?

Muster und vorgefertigte Formulare können nur Anregung sein. Als Vorsorgeanwalt bin ich spezialisiert und berate Sie umfassend.

Die Bevollmächtigung einer anderen Person hat weitreichende Folgen. Als Vorsorgeanwalt helfe ich Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene, individuelle Vorsorgeregelung zu gestalten, die eindeutig und juristisch wirksam ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umgesetzt werden. Als Vorsorgeanwalt gestalte ich:

  • rechtssichere Vorsorgevollmachten
  • gute Patientenverfügungen
  • Vorsorgeregelungen
    • für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche Gemeinschaften
    • für Eltern zu Gunsten der Kinder
    • für Alleinstehende
    • mit mehreren Bevollmächtigten
    • für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinder
    • für Unternehmer
    • mit Auslandsbezug

Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können

Als Ihr Vorsorgeanwalt übernehme ich

  • die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden.
  • die Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann.

Streit um Vorsorgeregelungen oder um eine Betreuung?

Darauf bin ich als Vorsorgeanwalt spezialisiert!

Kosten Vorsorge-Pakete

Ich biete Ihnen folgende Pauschalpreise bei Vorsorgeverfügungen an:

Bei einer notariellen Beurkundung fallen zusätzliche Kosten an.

Sie erhalten folgende Leistungen bei den oben genannten Paketen:

  • ausführliches Beratungsgespräch
  • Entwurf des Dokuments inklusive 2 Nachbesserungen / Erweiterungen
  • Merkblatt General- und Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
  • auf Wunsch Aufbewahrung eines Exemplars Ihrer Vorsorgeverfügung in meiner Akte
  • auf Wunsch Vermittlung eines Notars und direkte Weiterleitung der Entwürfe an das Notariat

Ich bin auch nach der Erstellung der Vorsorgeverfügung für Sie da:

  • jährliche Erinnerungsschreiben, um eventuellen Änderungsbedarf abzufragen
  • Ihre individuelle Notfallkarte
  • Unterstützung im Notfall oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten
  • Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Vorsorgeverfügung
  • auf Wunsch Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Leistungsübersicht: 

  • Beratung und Erstellung von Vorsorgeregelungen (Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Bestattungsverfügungen, Testamente)
  •  Beratung und Übernahme von Vorsorgevollmachten
  • Unterstützung und Beratung von Bevollmächtigten
  • Unterstützung und Beratung bei der Auseinandersetzung rund um eine Vorsorgevollmacht
  • Beratung und Unterstützung bei einer gesetzlichen Betreuung

Sie haben Beratungsbedarf in Bezug auf Vorsorgeregelungen?

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin (Online-Kalender) oder rufen Sie einfach an:

07195 / 5835680

Sie können auch eine E-Mail schreiben oder nutzen Sie das Online-Kontaktformular.

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Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es? Ein kurzer Überblick

Immer wieder werde ich gefragt, welche Möglichkeiten der Vorsorge es eigentlich gibt und wie sich diese unterscheiden. Im Folgenden möchte ich einen kurzen Überblick geben.   1. Testament Das Testament enthält Regelungen für den Erbfall. Es wird überwiegend dazu genutzt zu bestimmen was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen und wie es verteilt […]

Justizminister: Vorstoß für neues Betreuungsrecht

Ein Reformvorschlag für das Bürgerliche Gesetzbuch, auf den sich nun die Justizministerkonferenz auf ihrer Frühjahrestagung in Nauen (Brandenburg) verständigt hat, sieht vor, dass Ehe- und Lebenspartner in einem gesundheitlichen Notfall grundsätzlich füreinander Entscheidungen treffen dürfen – und zwar auch dann, wenn sie ihrem Partner keine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Bislang ist es Ehe- und Lebenspartnern verwehrt […]

Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament am Dienstag, 16.06.2015 von 17 bis 19 Uhr im Uditorium in Uhingen, Ulmer Straße 7 Es kann ganz schnell gehen und sogar junge Menschen betreffen: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Herzinfarkt können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er sein eigenes Leben nicht mehr selbst […]