In den Fällen von Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Krankheit, Rente, Unfall oder Arbeitslosigkeit stehen Ihnen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat zu, die Sie sich oftmals erst erstreiten müssen. Im Dickicht von insgesamt zwölf Sozialgesetzbüchern und der Bürokratie unterstütze ich Sie gerne zu Ihrem Recht zu kommen.

Im Sozialversicherungsrecht berate und vertrete ich überwiegend in den folgend dargestellten Bereichen.

Leistungsübersicht:

  • gesetzliche Krankenversicherung (Ruhen des Krankengeldanspruches oder Beendigung der Mitgliedschaft nach verspäteter Einreichung der AU-Bescheinigung, Ablehnung Kostenübernahme für Heilbehandlung, Ablehnung Kur oder medizinischer Reha, Beitragsrückforderungen oder zu hohe Beitragseinstufung, Ablehnung von Hilfsmitteln)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (Ablehnung des begehrten Pflegegrades, Ablehnung Verschlimmerungsantrags, Herabstufung)
  • Rentenversicherung (Ablehnung Erwerbsminderungsrente, Ablehnung Reha oder Umschulung, Ablehnung beruflicher oder medizinischer Reha, Rückforderung von Rentenbeiträgen, Statusfeststellungsverfahren)
  • gesetzliche Unfallversicherung (Ablehnung Kfz-Hilfe behindertengerechter Umbau, Ablehnung Wohnungshilfe behindertengerechte Umbauten)
  • Schwerbehindertenrecht (Ablehnung Antrag auf Schwerbehinderung, Ablehnung Verschlimmerungsantrag, Herabstufung – Feststellung, dass Betroffener nicht länger als schwerbehindert gilt, Ablehnung von Merkzeichen)

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Übergang von Pflichtteilsansprüchen auf Sozialhilfeträger

Grundsätzlich erbringen Sozialleistungsträger jedem Hilfsbedürftigen Sozialleistungen. Allerdings können sie sich das Geld auch zurückholen, wenn der Hilfsbedürftige noch Ansprüche gegen Dritte hat. Die Sozialleistungsträger können diese Ansprüche auf sich überleiten und dann selbst gegen die Dritten geltend machen. Zu solchen Ansprüchen gegenüber Dritten können auch erbrechtliche Ansprüche gehören. Wird also jemand, dem der Staat Sozialleistungen […]

Speaker-Festival-Kanzlei-Woertz-Winnenden

In eigener Sache: Speaker-Festival für Soziale Arbeit am 8. und 9. September 2022

Am 8. und 9. September findet das Speaker-Festival für Soziale Arbeit statt. Ich werde am 8. September mit einem Vortrag im Seniorenrecht zum Thema Zukunft für Ältere Teil der Veranstaltung sein. Weitere Informationen finden Sie hier: Speaker-Festival Soziale Arbeit 2022

Erbrecht: Rückforderung von Sozialleistungen

Grundsätzlich erbringen Sozialleistungsträger jedem Hilfsbedürftigen Sozialleistungen. Allerdings können sie sich das Geld auch zurückholen, wenn der Hilfsbedürftige noch Ansprüche gegen Dritte hat. Die Sozialleistungsträger können diese Ansprüche auf sich überleiten und dann selbst gegen die Dritten geltend machen. Zu solchen Ansprüchen gegenüber Dritten können auch erbrechtliche Ansprüche gehören. Wird also jemand, dem der Staat Sozialleistungen […]