In den Fällen von Pflegebedürftigkeit, Behinderung, Krankheit, Rente, Unfall oder Arbeitslosigkeit stehen Ihnen Ansprüche und Rechte gegenüber dem Sozialstaat zu, die Sie sich oftmals erst erstreiten müssen. Im Dickicht von insgesamt zwölf Sozialgesetzbüchern und der Bürokratie unterstütze ich Sie gerne zu Ihrem Recht zu kommen.

Im Sozialversicherungsrecht berate und vertrete ich überwiegend in den folgend dargestellten Bereichen.

Leistungsübersicht:

  • gesetzliche Krankenversicherung (Ruhen des Krankengeldanspruches oder Beendigung der Mitgliedschaft nach verspäteter Einreichung der AU-Bescheinigung, Ablehnung Kostenübernahme für Heilbehandlung, Ablehnung Kur oder medizinischer Reha, Beitragsrückforderungen oder zu hohe Beitragseinstufung, Ablehnung von Hilfsmitteln)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (Ablehnung des begehrten Pflegegrades, Ablehnung Verschlimmerungsantrags, Herabstufung)
  • Rentenversicherung (Ablehnung Erwerbsminderungsrente, Ablehnung Reha oder Umschulung, Ablehnung beruflicher oder medizinischer Reha, Rückforderung von Rentenbeiträgen, Statusfeststellungsverfahren)
  • gesetzliche Unfallversicherung (Ablehnung Kfz-Hilfe behindertengerechter Umbau, Ablehnung Wohnungshilfe behindertengerechte Umbauten)
  • Schwerbehindertenrecht (Ablehnung Antrag auf Schwerbehinderung, Ablehnung Verschlimmerungsantrag, Herabstufung – Feststellung, dass Betroffener nicht länger als schwerbehindert gilt, Ablehnung von Merkzeichen)

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Rückforderung von Sozialleistungen nach Erbe

Grundsätzlich erbringen Sozialleistungsträger jedem Hilfsbedürftigen Sozialleistungen. Allerdings können sie sich das Geld auch zurückholen, wenn der Hilfsbedürftige noch Ansprüche gegen Dritte hat. Die Sozialleistungsträger können diese Ansprüche auf sich überleiten und dann selbst gegen die Dritten geltend machen. Zu solchen Ansprüchen gegenüber Dritten können auch erbrechtliche Ansprüche gehören. Wird also jemand, dem der Staat Sozialleistungen […]

BAG zur Amtsdauer von Schwerbehindertenvertretungen

In einem aktuellen Urteil hat sich das Bundesarbeitsgericht zur Amtszeit von Schwerbehindertenvertretungen geäußert: Die Schwerbehindertenvertretung in Betrieben bleibt bestehen, auch wenn die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter unter den Schwellenwert von fünf sinkt. Der Ausgangsfall: In einem Kölner Betrieb mit 120 Mitarbeitern ist im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt worden. Kurze Zeit danach ist in dem […]

Neuregelungen beim Statusfest­stellungs­verfahren zum 1.4.2022

Mit dem Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung können sich die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses frühzeitig Klarheit über den Erwerbsstatus verschaffen. Zuständig für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mit diesem Verfahren können die Beteiligten eines Auftragsverhältnisses rechtlich verbindlich feststellen lassen, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Das Feststellungsverfahren wird durch die folgenden […]