Als Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang und das Ergebnis der Ermittlung von Werten wie dem Marktwert, Entscheidungswert, Informationswert, Sachwert, Verkehrswert, Unternehmenswert oder Zeitwert von einzelnen Vermögensgegenständen oder Sachgesamtheiten durch geeignete Schätzungsverfahren.
« Erbrechts-Lexikon von A-ZKanzlei Wörtz
Ringstraße 59
71364 Winnenden
Tel.: 07195 / 5835680
E-Mail: post@kanzlei-woertz.de
Fax: 07195 / 5835681

