Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils (Gegenstände, Geldbeträge) durch Testament oder Erbvertrag, ohne den Empfänger als Erben einzusetzen. Der Vermächtnisnehmer erhält einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe. Es ermöglicht gezielte Zuwendungen, ohne die Erbfolge zu ändern, und muss im Testament eindeutig festgelegt werden
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