Die Unternehmensnachfolge ist die geplante Übergabe von Eigentum und Leitung eines bestehenden Unternehmens an eine Nachfolgeperson (Familie, Mitarbeiter oder Extern). Ziel ist der langfristige Fortbestand des Betriebs. Sie erfolgt meist aus Altersgründen, bei Krankheit oder Tod durch Verkauf, Schenkung oder Vererbung.

« Erbrechts-Lexikon von A-Z