Ein Übergabevertrag regelt die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten (meist Immobilien, Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe) auf die nächste Generation, oft als vorweggenommene Erbfolge. Im Gegensatz zur Schenkung beinhaltet er häufig Gegenleistungen wie Wohnrecht, Pflege oder Rentenzahlungen. Er erfordert eine notarielle Beurkundung, wenn Immobilien oder Grundstücke Gegenstand des Vertrags sind.
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