Die Teilungsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Aufhebung einer Gemeinschaft (Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft) an unteilbaren Vermögenswerten wie Immobilien, wenn Einigkeit fehlt. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, um das Objekt in Geld umzuwandeln. Sie dient der Liquidierung, oft nach Scheidung oder Erbfall.

« Erbrechts-Lexikon von A-Z