Ein Miterbe ist Teil einer Erbengemeinschaft, die entsteht, wenn mehrere Personen einen Nachlass gemeinsam erben. Miterben verwalten den Nachlass gemeinschaftlich, sind gemeinsam Eigentümer und haften für Schulden. Sie können nur gemeinschaftlich über Gegenstände verfügen, wobei jeder seine Quote an der Erbengemeinschaft verkaufen oder die Teilung des Nachlasses (Auseinandersetzung) verlangen kann.
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