Die wichtigsten Eigenschaften höchstpersönlicher Rechte bestehen darin, dass sie ausschließlich dem Einzelnen zustehen und nicht auf andere übergehen können. Sie enden in der Regel mit dem Tod des Berechtigten und sind weder abtretbar noch vererblich. Auch eine Vertretung durch Dritte ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich.

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