Der Güterstand regelt, wie das Vermögen in einer Ehe verwaltet und im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners oder einer Partnerin aufgeteilt wird. Der Standard ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft: Dabei behalten die Partner oder Partnerinnen grundsätzlich ihr eigenes Vermögen; doch am Ende der Ehe wird der finanzielle Zuwachs jedes Partners oder jeder Partnerin während der Ehezeit ermittelt und hälftig aufgeteilt.
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