Ein Geschiedenentestament ist eine letztwillige Verfügung, die verhindern soll, dass der geschiedene Ehegatte indirekt über gemeinsame minderjährige Kinder Zugriff auf das Vermögen des verstorbenen Ex-Partners erhält. Es dient dem Schutz des Nachlasses vor dem Ex-Partner, oft durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung.
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