Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) ist der automatische Übergang des gesamten Vermögens – inklusive aller Rechte, Pflichten und Schulden – einer Person oder Organisation auf den Rechtsnachfolger. Dies geschieht kraft Gesetzes, meist im Erbfall (§ 1922 BGB), ohne dass einzelne Vermögensgegenstände übertragen werden müssen.

« Erbrechts-Lexikon von A-Z