Eine Generalvollmacht ist eine umfassende, weitreichende Vollmacht, die einer Vertrauensperson erlaubt, den Vollmachtgeber in fast allen persönlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten. Sie gilt in der Regel sofort nach Unterzeichnung, ist unbefristet und kann auch über den Tod hinaus wirksam sein.

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