Das Erbscheinverfahren ist ein vom Nachlassgericht (Amtsgericht) auf Antrag durchgeführtes Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins, welches das Erbrecht und die Erbquote offiziell beurkundet. Es dient als Legitimationsnachweis gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern, um über den Nachlass zu verfügen.
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