Ein Einzeltestament ist eine einseitige, höchstpersönliche Willenserklärung, in der eine einzelne Person (der Erblasser) ihre Vermögensnachfolge für den Todesfall regelt. Es ist die Grundform der letztwilligen Verfügung, die entweder eigenhändig (handschriftlich) oder notariell verfasst werden kann und jederzeit frei widerruflich ist.
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