Unter einem Bürgermeistertestament versteht man eine in Eil- oder Notlagen errichtete letztwillige Verfügung, die vor der örtlich zuständigen Kommunalvertretung aufgenommen wird. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Testamentsart mit freier Wahl des Verfahrens, sondern um eine eng begrenzte Ausnahmemöglichkeit für Situationen, in denen eine reguläre Beurkundung nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann.
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