Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine volljährige Person festlegt, wen das Betreuungsgericht als gesetzlichen Betreuer für sie einsetzen soll. Die Betreuung wird eingesetzt, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern.

« Erbrechts-Lexikon von A-Z