Justizminister: Vorstoß für neues Betreuungsrecht

Ein Reformvorschlag für das Bürgerliche Gesetzbuch, auf den sich nun die Justizministerkonferenz auf ihrer Frühjahrestagung in Nauen (Brandenburg) verständigt hat, sieht vor, dass Ehe- und Lebenspartner in einem gesundheitlichen Notfall grundsätzlich füreinander Entscheidungen treffen dürfen – und zwar auch dann, wenn sie ihrem Partner keine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Bislang ist es Ehe- und Lebenspartnern verwehrt ohne entsprechende Vorsorgevollmacht füreinander einzustehen. Hiervon ausgenommen sollen Vermögensfragen sein.

Ein Pressebericht zur geplanten Reform findet sich beispielsweise hier: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Justizminister-Werben-fuer-neues-Betreuungsrecht,betreuungsrecht110.html

Diese Reform ist zu begrüßen und entspricht vermutlich am ehesten dem Willen der meisten Menschen. In der Praxis erlebe ich es immer wieder, dass die meisten Ehe- und Lebenspartner irrigerweise davon ausgehen, dass sie bereits jetzt zu diesen Entscheidungen befugt sind. Wer möchte schon, dass statt des eigenen Ehe-oder Lebenspartner ein unbekannter Dritter als gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird und entsprechende Entscheidungen treffen darf?

Aber auch nach dieser Reform werden Vorsorgevollmachten weiterhin eine große Bedeutung haben. Sie haben zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten wie Sie in Ihrer persönlichen Situation am besten vorsorgen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen als erfahrener Vorsorgeanwalt gerne zur Verfügung.

 

Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testament

Vortrag über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament am Dienstag, 16.06.2015 von 17 bis 19 Uhr im Uditorium in Uhingen, Ulmer Straße 7

Es kann ganz schnell gehen und sogar junge Menschen betreffen: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder ein Herzinfarkt können jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er sein eigenes Leben nicht mehr selbst bestimmen kann. Wie werde ich medizinisch versorgt und wer handelt für mich? Unter Umständen sind nicht einmal die Ehepartner oder Kinder berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können beizeiten die Lücke schließen. Sie beinhalten aber auch Tücken und Missbrauchsgefahr. Wie möchte ich mein Vermögen nach meinem Tod aufteilen? Der Steuerberater Erwin Hess sowie die beiden Rechtsanwälte Herbert Wild und Florian Wörtz zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf und geben Tipps wie Fehler vermieden werden können.

Der Eintritt ist kostenlos.

11. Deutscher Seniorentag 2015

Im Congress Center Messe Frankfurt am Main findet vom 02. bis zum 04. Juli 2015 der 11. Deutsche Seniorentag statt. Der Seniorentag deckt zahlreiche Themen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege, Engagement und Politik sowie Wohnen und Leben ab und bietet ein vielfältiges Programm an. Der Verein VorsorgeAnwalt e.V. ist mit einem Stand vertreten. Am Donnerstag, 02.04.2015 werde ich selbst vor Ort am Stand sein und mich über eine Begegnung mit Ihnen freuen.

Weitere Informationen über den Deutschen Seniorentag erhalten Sie unter http://www.deutscher-seniorentag.de/